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Bayerischer Gärtnerei-Verband e.V.
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Die Kreditgarantiegemeinschaft des bayerischen Gartenbaues GmbH

KGG Gartenbau bürgt für Kredite bei mangelnden Sicherheiten



Die Kreditgarantiegemeinschaft des bayerischen Gartenbaues GmbH (KGG) übernimmt für Betriebe des Gartenbaues Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen. Sie hilft Betrieben wenn Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.



Kredite für Gartenbaubetriebe



Die KGG ermöglicht Kredite, die die Hausbank aufgrund mangelnder Sicherheiten sonst nicht gewährt hätte. Bereits bestehende Risiken, wie die Umschuldung eines Kontokorrent-Kredites in einen längerfristigen Kredit oder wenn der Wert von Sicherheiten für den Kredit –wie etwa der einer Immobilie- sinkt, können nicht verbürgt werden. Die KGG kann Betrieben, die einen Kredit aufnehmen wollen, nur mangelnde Sicherheiten ersetzen, nicht jedoch eine mangelnde Rentabilität.



Voraussetzungen



Für die Gewährung einer Ausfallbürgschaft durch die KGG gibt es mehrere Voraussetzungen:



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  • Der zu verbürgende Kredit muss für ein wirtschaftlich sinnvolles Vorhaben verwendet werden, zum Beispiel zur Rationalisierung, Modernisierung oder Erweiterung eines Betriebes, sowie zur Errichtung neuer oder zur Übernahme bestehender Betriebe.
  • Die KGG bürgt gegenüber einer Bank, d.h. nicht die KGG sondern die Hausbank gibt den Kredit. Dafür übernimmt die KGG maximal 80 % des Ausfallrisikos, 20 % muss mindestens die Bank tragen. Ausfallbürgschaft bedeutet, dass die KGG dann zahlt, wenn der Kredit platzt. Das senkt das Risiko für die Bank und hebt damit die Bereitschaft, den Kredit zu gewähren.
  • Die Bürgschaft ist auf maximal 340.000 Euro (max. 425.000 Euro Kreditsumme) begrenzt. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen auf 23 Jahre.

Gutes Vertrauensverhältnis zur Hausbank



Die Hausbank bleibt auch bei der Gewährung einer Ausfallbürgschaft durch die KGG wichtigster Partner. Dabei ist ein offenes Verhältnis zwischen Gärtner und Bank unabdingbare Voraussetzung. Dieses Vertrauensverhältnis muss frühzeitig aufgebaut und gepflegt werden. Dazu gehört auch, dass das betriebliche Rechnungswesen des Unternehmens geordnet ist und jederzeit eine Überprüfung der Umsatzverhältnisse, der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage erlaubt.



Wie erhält man eine Bürgschaft der KGG Gartenbau?



Anträge auf Übernahme einer Bürgschaft können auf den Formblättern 110, 111, 112 120 der LfA Förderbank bei den Hausbanken gestellt werden. Der Vordruck Nr.113 listet alle benötigten Unterlagen auf. Die Vordrucke sind im Internet unter www.lfa.de beim Punkt „Kontakt/Download/Anträge“ erhältlich. Die Formulare werden dann zusammen mit der Hausbank ausgefüllt und in Papierform an die KGG geschickt. Die KGG prüft den Antrag auch mit Hilfe externer Gutachter und entscheidet im Bürgschaftsausschuss. Dieses Verfahren dauert ca. sechs Wochen nach Einreichung der kompletten Unterlagen.

Die Bank erhält dann ein Bürgschaftsangebot mit entsprechenden Bedingungen, etwa den geforderten Absicherungen. Dazu akzeptiert die KGG auch sogenannte labile Sicherheiten wie Übereignung von Maschinen, Abtretung von Forderungen oder Grundschuld über den Beleihungswert hinaus. Die Bank wird die geforderten Sicherheiten für die KGG halten.

Wenn die Bank die Bürgschaft anerkennt, steht dem Kredit für den Gärtner nichts mehr im Weg.



Kosten



Zunächst wird 1% der verbürgten Kreditsumme einmalig für das Bürgschaftsangebot fällig. Diese Kosten können also auch dann anfallen, wenn die Bürgschaft letztendlich nicht zustande kommt. Falls der Bürgschaftsantrag vor einem Angebot der KGG zurückgezogen wird, werden 200 ,- Euro Bearbeitungsgebühr fällig.

Kommt die Bürgschaft zum Tragen, zahlt der Gärtner 0,8 % Provision pro Jahr aus der jeweilig verbürgten Kreditsumme, die sich durch Tilgung laufend reduziert.



Wie sind die Bürgschaften gesichert?



Die Bürgschaft der KGG wird rückgesichert durch Bund (39%) und Land (26%). Die Entscheidung über eine Bürgschaft ist also auch an entsprechende Vorgaben der Staatsorgane gebunden. Die KGG wird als Kreditinstitut geführt und ist somit auch der Bankenaufsicht, den Meldeverpflichtungen und weiterem unterworfen. Die Gesellschafter der KGG Gartenbau sind der Bayerische Gärtnerei-Verband, der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sowie mehrere Banken. Die KGG versteht sich als Selbsthilfeeinrichtung der Gartenbauwirtschaft und finanziert sich über das Kapital der Gesellschafter, Zinserträge und Gebühren.



Weitere Auskünfte:

Kreditgarantiegemeinschaft des bayerischen Gartenbaues GmbH

Wilhelm Striegel

Königinstr. 12

80539 München

Tel.: 089/21242270

Fax: 089/21242586

E-Mail: kgg-gartenbau@lfa.de

Internet: www.lfa.de